Zivilrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Zivilrecht. Das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen und / oder Unternehmen untereinander. Es ist insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in einer Vielzahl von Spezialgesetzen geregelt (Haftpflichtgesetz, Produkthaftungsgesetz, Handelsgesetzbuch usw.).

 

Zum Zivilrecht gehört insbesondere das Vertragsrecht, das Kauf- und das Werkvertragsrecht. Es regelt auch Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Schädigung durch Dritte oder das Recht auf Herausgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Eigentum, Besitz). Auch Ansprüche auf Beseitigung eines Zustands oder das Unterlassen von Handlungen werden geregelt. All diese Ansprüche werden gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt.

Wir helfen Ihnen, in diesem Dschungel Ihr Recht festzustellen und im Weiteren dann auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung, wenn nötig, durchzusetzen. Sprechen Sie uns an. Folgende Verträge können wir entwerfen und prüfen:

  • Dienstverträge
  • Werkverträge
  • Kaufverträge
  • Mietverträge
  • Geschäftsbesorgungsverträge
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Kreditverträge
  • Leasingverträge
  • Versicherungsverträge

Das Zivilrecht betrifft auch Haftungsfragen und Mängelansprüche sowie damit verbundenen Minderungs- und Schadenersatzansprüche. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Unsere Vorgehensweise ist dabei davon geprägt, dass wir zunächst ein gemeinsames Ziel vereinbaren, welches am Ende des Zivilprozesses stehen soll. Sodann werden wir unsere Kompetenz und Expertise einsetzen, um dieses Ziel für Sie zu erreichen.

Für ein erstes Gespräch nehmen Sie gerne kostenlos Kontakt zu uns auf.