Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein mannigfaltiges Rechtsgebiet. Natürlich denken wir dabei an Verkehrsunfälle und die damit zusammenhängenden Fragen: Wie muss ich mich am Unfallort verhalten? Wann hafte ich? Hat der andere ein Mitverschulden am Verkehrsunfall? Wie und durch wen werden Sach- und Personenschäden ersetzt? Welche Schadenspositionen werden ersetzt? Was bekomme ich beispielsweise bei einem Totalschaden meines PKW?

 

Hier ist es wichtig zu wissen, dass beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Gegners die Anwaltskosten der rechtlichen Vertretung übernehmen muss, soweit der Gegner den Unfall verschuldet hat.

Man braucht daher keine Rechtsschutzversicherung, um ein Schadensfall durch einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) abwickeln zu lassen, der Ihnen genau sagen kann, welche Schadenspositionen durchsetzbar sind.

 

Auch müssen immer wieder Fragen beantwortet werden, ob das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu Bußgeldern führt oder sogar strafrechtliche Folgen (Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug) hat.

Was kann ich dagegen tun? Welche Folgen hat der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot?

 

Aber auch das sogenannte Verkehrsvertragsrecht gehört  zum Verkehrsrecht dazu. Gemeint sind damit die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeugs. Was muss ich beim Vertragsschluss beachten? Kann ich beim Verkauf eines Gebrauchtwagens Gewährleistung ausschließen? Muss ich dem Käufer Unfallschäden offenbaren? Was ist, wenn ein Fahrzeug mangelhaft ist? Welche Rechte habe ich, wenn mein Fahrzeug nicht fachgerecht repariert wird? Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einem Leasingvertrag?

 

Für alle diese Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei einem Verkehrsunfall können Sie uns die notwendigen Daten per Telefon, E-Mail, Telefax usw. zukommen lassen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen