Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr weitläufiges und schwieriges Rechtsgebiet. Dies zeigt sich beispielsweise schon daran, dass es für Familienangelegenheiten eine gesonderte Gerichtsbarkeit gibt, das Familiengericht.

 

Im Wesentlichen geht es um

  • Probleme bei Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge
  • Umgang mit Kindern
  • Unterhaltszahlungen
  • Hausratsteilung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Schuldenregulierung
  • Streitigkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (Kontaktverbote)

Viele Einzelregelungen erfordern eine ausführliche Rechtsberatung

Im Familienrecht gelten viele Details, welche durch genaue gesetzliche Bestimmungen definiert werden. Oftmals kommt es aber auch zu diversen Überraschungen, da das Gesetzbuch einige Regelungen bereithält, welche vielen Menschen nicht bekannt sind. 

Beispielsweise bei Partnern, die Kinder haben und nicht verheiratet sind, ist der Umstand, dass der Vater nicht nur Unterhalt für das Kind zahlen muss, sondern gegebenenfalls auch drei Jahre oder noch länger Unterhalt an die Kindesmutter zahlen muss, wenn diese aufgrund der Geburt des Kindes ihre frühere Arbeitstätigkeit nicht mehr ausüben kann, weitestgehend unbekannt.

Vermehrt müssen auch Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn diese keine ausreichende Rente erhalten und ergänzend Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen oder etwaige Kosten für ein Pflegeheim anfallen, die höher als die Rente sind und vom eigenen Vermögen nicht bezahlt werden können. 

 

Vorsorge lohnt sich: Ehevertrag und Beratung vor Trennungseinreichung

Grundlegend ist nicht nur die allgemeine Vertretung vor Gericht, sondern zudem eine Beratung vor der Eheschließung oder vor der Verkündung der Trennung zu empfehlen. Hierbei herrscht große Unsicherheit. Fast alle, die heiraten, wissen nicht, was rechtlich auf sie zukommt. Welche Güterstände gibt es und wie wirken sich diese aus? Viele meinen, dass alles, was während der Ehe angeschafft wird, gemeinsames Vermögen der Ehegatten ist. Die Meisten wissen nicht, dass der gesetzliche Güterstand, sofern nichts anderes geregelt wird, der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist, was rechtlich eine Gütertrennung mit einem Zugewinnausgleich im Falle des Todes bzw. der Scheidung bedeutet.

Es stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag und Erbvertrag vor der Eheschließung sinnvoll ist, in dem möglichst alle Streitpunkte geregelt werden, um die ansonsten später im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung gestritten wird. Dann weiß jeder / jede, was auf ihn / sie zukommt, was für Ansprüche er /sie hat und welche Ansprüche ihm / ihr nicht zustehen. Ein guter und ausgewogener Ehevertrag vermeidet spätere Streitigkeiten, wodurch die Scheidung einfacher wird. Eheverträge können aber auch sittenwidrig sein bzw. sie können einer Ausübungskontrolle durch das Gericht unterliegen, wenn bei Vertragsschluss eine strukturelle Unterlegenheit, eine einseitige Dominanz und eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners vorlag. Deshalb ist es oft nicht einfach, richtige und insbesondere auch wirksame vertragliche Vereinbarungen zu treffen bzw. dem schwächeren Vertragspartner dann im Scheidungsverfahren zu helfen, solche unangemessenen Klauseln zu erkennen und sie erfolgreich vor Gericht anzufechten.

 

Streitigkeiten nach gescheiterter Ehe

Wenn die Ehe schon gescheitert ist, können Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen getroffen werden, welche das Scheidungsverfahren ebenfalls erleichtern und kostenintensive Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Dies setzt natürlich Kompromissbereitschaft voraus. In der Regel ist es besser, sich gütlich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu einigen. Darüber hinaus belasten solche Streitigkeiten nicht nur die Ehegatten, sondern insbesondere auch die Kinder, welche erheblich unter den Streitereien der Eltern zu leiden haben.

 

Lassen Sie uns weiterhelfen!

Bei jeglichen Fragen rund um das Thema Familienrecht stehen wir mit unseren Experten zu Ihrer Verfügung. Wir beraten Sie ausführlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, helfen Ihnen bei außergerichtlichen Einigungen und vertreten Sie vor Gericht.