Opferrecht

Opfer von Straftaten haben eine Vielzahl an Rechten und Ansprüchen. Dabei betreffen die Opferrechte das Strafverfahren, das Zivilrecht, das Gewaltschutzrecht und das Sozialrecht.

 

Im Strafverfahren war die Rolle des Kriminalitätsopfers lange Zeit darauf reduziert, als Zeuge auszusagen. Das hat sich geändert. Zwischenzeitlich haben viele Opfer die Möglichkeit der Nebenklage im Strafverfahren. Dies ist mit der Möglichkeit verbunden, Beweisanträge zu stellen, ein Plädoyer halten zu können und unter Umständen Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen. 

 

Spezialisiert ist die Kanzlei Brugger & Schießle daneben auf das Opferentschädigungsgesetz und die damit für die Opfer von Straftaten verbundenen Ansprüche. Auch bei Schutzanordnungen des Familiengerichts nach dem Gewaltschutzgesetz können wir Ihnen helfen. Die Schutzanordnungen können zum Beispiel Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote umfassen. Hier beraten und vertreten wir Sie, damit Sie schnell geschützt werden können. 

 

Abschließend stehen Kriminalitätsopfern grundsätzlich auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Hier beraten wir Sie über die Höhe der Ansprüche und die richtige Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Rechte, etwa bei der Frage, ob ein Adhäsisionsverfahren sinnvoll ist oder nicht. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen weiter!